Allgemeine Geschäftsbedingungen der BGMH Baudienstleistungen GmbH für Bau- und Sanierungsleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der BGMH Baudienstleistungen GmbH, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt nach Vereinbarung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag beziehungsweise dem Leistungsverzeichnis. Zusatzleistungen, die während der Ausführung notwendig werden, werden vorab abgestimmt und gesondert verrechnet.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Teilrechnungen nach Baufortschritt sind zulässig. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Termine und Fristen
Termine gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, Lieferengpässe oder Verzögerungen bei Vorleistungen Dritter verlängern die Fristen entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für den ungehinderten Zugang zum Objekt, für Strom- und Wasseranschluss sowie für die rechtzeitige Räumung der Arbeitsbereiche. Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie Zustimmungen der Eigentümergemeinschaft sind vom Auftraggeber beizubringen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Protokoll festgehalten und behoben.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder Eingriffe Dritter.
9. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Schadenfälle und Versicherungen
Wir erbringen Bauleistungen und die dazugehörige Dokumentation. Eine Deckungsprüfung, Versicherungsberatung oder Schadensregulierung gegenüber dem Versicherer ist nicht Teil unserer Leistung; hierfür ist der Auftraggeber beziehungsweise dessen Versicherungsmakler zuständig.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist.
12. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten, sofern keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.